Umschulung: Die haeufigsten Fragen und ehrliche Antworten

Rund um das Thema Umschulung kursieren viele Halbwahrheiten. In diesem FAQ beantworten wir die Fragen, die uns am haeufigsten erreichen, klar und ehrlich.

Bin ich mit 45 nicht zu alt fuer eine Umschulung?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Altersgrenze. Lebenserfahrung, Zuverlaessigkeit und Motivation werden von Betrieben sehr geschaetzt. Viele erfolgreiche Umschuelerinnen und Umschueler starten erst in der zweiten Lebenshaelfte neu.

Bekomme ich waehrend der Umschulung Geld?

In vielen Faellen ja. Wird die Umschulung von der Agentur fuer Arbeit gefoerdert, erhalten Sie haeufig weiterhin Arbeitslosengeld oder ein Unterhaltsgeld. Die genauen Bedingungen klaeren Sie am besten in einem persoenlichen Beratungsgespraech.

Wie lange dauert eine Umschulung?

In der Regel etwa zwei Jahre. Das ist deutlich kuerzer als die klassische Ausbildung, weil die Lerninhalte verdichtet vermittelt werden und Ihre bisherige Lebenserfahrung beruecksichtigt wird.

Ist der Abschluss gleichwertig?

Ja. Eine Umschulung schliesst mit einer Pruefung vor der zustaendigen Kammer ab. Der Abschluss ist dem einer regulaeren Berufsausbildung rechtlich gleichgestellt und wird von Arbeitgebern entsprechend anerkannt.

Was passiert, wenn ich die Pruefung nicht bestehe?

Eine Pruefung laesst sich in der Regel wiederholen. Gute Bildungstraeger bereiten Sie gezielt vor und bieten zusaetzliche uebungsstunden an. Die Durchfallquote ist bei ernsthafter Vorbereitung gering.

Haben Sie weitere Fragen? Schreiben Sie uns gerne ueber unser Kontaktformular, wir helfen Ihnen weiter.